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   VG Potsdam, 09.01.2017 - 4 K 460/15   

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https://dejure.org/2017,4495
VG Potsdam, 09.01.2017 - 4 K 460/15 (https://dejure.org/2017,4495)
VG Potsdam, Entscheidung vom 09.01.2017 - 4 K 460/15 (https://dejure.org/2017,4495)
VG Potsdam, Entscheidung vom 09. Januar 2017 - 4 K 460/15 (https://dejure.org/2017,4495)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 51 Abs 1 BauO BB, § 73 Abs 3 BauO BB, § 27 Abs 2 Nr 1 VwVG BB, § 28 VwVG BB, § 30 VwVG BB, § 148 Abs 1 InsO, § 35 Abs 1 InsO, § 80 Abs 1 InsO, § 37 Abs 1 VwVfG
    Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßige Untersagung der Nutzung eines Grundstücks als Lagerplatz aufgrund formeller Illegalität einer baulichen Anlage sowie einer Zwangsgeldandrohung

  • Wolters Kluwer

    Untersagung der Nutzung einer Fläche als Lagerplatz; Baurechtliche Beurteilungsbedürftigkeit auf Grundlage der grundstücksbezogenen Nutzung der Fläche; Ermessen der Bauaufsichtsbehörde bzgl. der Auswahl unter mehreren potentiellen Störern ; Zwangsgeldfestsetzung wegen ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (16)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 23.09.2014 - 10 B 5.12

    Nutzungsuntersagung; Umnutzung einer Scheune in eine Ferienwohnung; fehlende

    Auszug aus VG Potsdam, 09.01.2017 - 4 K 460/15
    Die Nutzungsuntersagung erweist sich in diesen Fällen nur dann als ermessensfehlerhaft, wenn das Vorhaben offensichtlich materiell legal, d.h. genehmigungsfähig ist, oder unter Bestandsschutz steht oder wenn bei atypischen Fallgestaltungen ein Verstoß gegen das Verhältnismäßigkeitsprinzip vorliegt (vgl. Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 23. September 2014 - OVG 10 B 5.12 -, Beschluss vom 6. Mai 2011 - OVG 2 S 102.10 -, jeweils zitiert nach juris).

    Offensichtlich ist die materielle Rechtmäßigkeit nur dann, wenn sich die Übereinstimmung des Vorhabens mit den Vorschriften des materiellen Baurechts derart aufdrängt, dass jegliche nähere Prüfung von vornherein entbehrlich erscheint (vgl. Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 23. September 2014 - OVG 10 B 5.12 -, Beschluss vom 10. September 2013 - OVG 10 N 59.10 -, jeweils zitiert nach juris).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 10.05.2012 - 10 S 42.11

    Nutzungsuntersagung; sofortige Vollziehung; Begründungserfordernis; formelle

    Auszug aus VG Potsdam, 09.01.2017 - 4 K 460/15
    Die Bauaufsichtsbehörde kann sich also damit begnügen, lediglich insoweit Erwägungen anzustellen (vgl. Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 10. Mai 2012 - OVG 10 S 42.11 -, Beschluss vom 29. Januar 2008 - OVG 2 S 107.07 -, Beschluss vom 28. Oktober 2011 - OVG 2 S 76.11 -, jeweils zitiert nach juris, Beschluss vom 11. August 2005 - 2 M 45.05 -).

    Anders als der Kläger meint, obliegt es ihm und nicht dem Beklagten, einen Nachweis dafür zu erbringen, dass es sich bei dem Lagerplatz um eine Bestandsschutz genießende bauliche Anlage handelt (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 23. Februar 1979 - BVerwG 4 C 86.76 -, Buchholz 406.16 Eigentumsschutz Nr. 13; Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 10. Mai 2012 - OVG 10 S 42.11 -, Beschluss vom 3. Mai 2010 - OVG 10 S 43.09 -, jeweils zitiert nach juris).

  • BVerwG, 23.09.2004 - 7 C 22.03

    Bodenschutzrechtliche Anordnung; Ordnungspflichten; Insolvenz; schädliche

    Auszug aus VG Potsdam, 09.01.2017 - 4 K 460/15
    Allein das Ordnungsrecht, nicht aber das Insolvenzrecht regelt, wer als Störer in Anspruch genommen werden kann (siehe Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 23. September 2004 - 7 C 22/03 -, BVerwGE 122, 75).
  • BVerwG, 23.02.1979 - 4 C 86.76

    Bestandsschutz im Rahmen einer Untersagungsverfügung

    Auszug aus VG Potsdam, 09.01.2017 - 4 K 460/15
    Anders als der Kläger meint, obliegt es ihm und nicht dem Beklagten, einen Nachweis dafür zu erbringen, dass es sich bei dem Lagerplatz um eine Bestandsschutz genießende bauliche Anlage handelt (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 23. Februar 1979 - BVerwG 4 C 86.76 -, Buchholz 406.16 Eigentumsschutz Nr. 13; Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 10. Mai 2012 - OVG 10 S 42.11 -, Beschluss vom 3. Mai 2010 - OVG 10 S 43.09 -, jeweils zitiert nach juris).
  • BVerwG, 28.04.1972 - IV C 42.69

    Wochenendhaus - Erbengemeinschaft - § 65 LBO, eine evtl. neben einer

    Auszug aus VG Potsdam, 09.01.2017 - 4 K 460/15
    Ungeachtet dessen kann dieser Einwand lediglich ein Vollstreckungshindernis begründen, nicht aber zur Rechtswidrigkeit der Ordnungsverfügung führen (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 28. April 1972 - IV C 42.69 -, BVerwGE 40, 101).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 08.12.2016 - 2 B 7.14

    Bauaufsichtliche Beseitigungsanordnung bezüglich eines Wohnhauses und eines

    Auszug aus VG Potsdam, 09.01.2017 - 4 K 460/15
    Unter dem Gesichtspunkt der Effektivität der Gefahrenabwehr ist es nicht zu beanstanden, dass der Beklagte auf den Kläger als Verhaltensstörer zurückgegriffen hat, da dessen Inanspruchnahme regelmäßig Vorrang vor der des Zustandsverantwortlichen hat (siehe Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 8. Dezember 2016 - OVG 2 B 7.14 -, zitiert nach juris).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 16.06.2008 - 2 S 34.08

    Begründungserfordernis für Anordnung der sofortigen Vollziehung; Vorbildwirkung;

    Auszug aus VG Potsdam, 09.01.2017 - 4 K 460/15
    All dies rechtfertigt, den mehr als 200 m 2 großen Lagerplatz als bauliche Anlage insgesamt in den Blick zu nehmen (vgl. Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 16. Juni 2008 - 2 S 34.08 -, BauR 2008, 1445; Verwaltungsgericht Potsdam, Beschluss vom 8. Februar 2008 - 4 L 165/07 -).
  • VGH Bayern, 16.02.2015 - 1 B 13.649

    Auslegung des Klageantrags

    Auszug aus VG Potsdam, 09.01.2017 - 4 K 460/15
    In diesem Fall ist das bloße Nichtbenutzen einer baulichen Anlage nicht geeignet, die Rechtsstellung des Grundstückseigentümers nachteilig zu berühren (Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 16. Februar 2015 - 1 B 13.649 -, BayVBl 2015, 817; vgl. Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 21. November 1988 - 7 B 2677/88 -, zitiert nach juris).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 10.09.2013 - 10 N 59.10

    Nutzungsuntersagung; Nutzungsänderung eines Wochenendhauses zu dauerhaften

    Auszug aus VG Potsdam, 09.01.2017 - 4 K 460/15
    Offensichtlich ist die materielle Rechtmäßigkeit nur dann, wenn sich die Übereinstimmung des Vorhabens mit den Vorschriften des materiellen Baurechts derart aufdrängt, dass jegliche nähere Prüfung von vornherein entbehrlich erscheint (vgl. Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 23. September 2014 - OVG 10 B 5.12 -, Beschluss vom 10. September 2013 - OVG 10 N 59.10 -, jeweils zitiert nach juris).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.10.2011 - 2 S 76.11

    Beschwerde; teilweise Erledigung des Rechtsstreits; Antrag auf Wiederherstellung

    Auszug aus VG Potsdam, 09.01.2017 - 4 K 460/15
    Die Bauaufsichtsbehörde kann sich also damit begnügen, lediglich insoweit Erwägungen anzustellen (vgl. Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 10. Mai 2012 - OVG 10 S 42.11 -, Beschluss vom 29. Januar 2008 - OVG 2 S 107.07 -, Beschluss vom 28. Oktober 2011 - OVG 2 S 76.11 -, jeweils zitiert nach juris, Beschluss vom 11. August 2005 - 2 M 45.05 -).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 06.05.2011 - 2 S 102.10

    Nutzungsuntersagung; Einfamilienwohnhaus; Bestimmtheit; formelle Illegalität;

  • OVG Thüringen, 11.12.1997 - 1 KO 674/95

    Berufung gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts an das Oberverwaltungsgericht

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.11.1988 - 7 B 2677/88
  • VG Potsdam, 09.01.2017 - 4 K 480/15

    Wiederholte Androhung und Festsetzung eines Zwangsgeldes wegen der Nichtbefolgung

  • VG Potsdam, 19.09.2016 - 4 K 317/15

    Nutzung und Räumung eines Lagerplatzes

  • VG Potsdam, 09.01.2017 - 4 K 5049/15

    Wiederholte Androhung und Festsetzung eines Zwangsgeldes wegen der Nichtbefolgung

  • VG Cottbus, 05.01.2018 - 3 L 440/17

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Nutzungsuntersagung

    Da, wie oben bereits dargelegt, die ausgesprochene Nutzungsuntersagung nicht auch das Gebot beinhaltet, sämtliche Lager zu räumen, kommt auch ein Eingriff in etwaige Vermieterpfandrechte nicht in Betracht - zumal für das Vorliegen von vertraglichen Beziehungen, aus welchen den Eigentümern oder etwaigen Nutzern Ansprüche erwachsen könnten, keinerlei Anhaltspunkte gegeben sind (vgl. VG Regensburg, Beschluss vom 01. August 2017 - RO 2 S 17.1207 -, juris Rn. 27; VG Potsdam, Urteil vom 09. Januar 2017 - 4 K 460/15 -, juris Rn. 35).
  • VG Potsdam, 09.01.2017 - 4 K 480/15

    Wiederholte Androhung und Festsetzung eines Zwangsgeldes wegen der Nichtbefolgung

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes und des übrigen Vorbringens der Beteiligten wird auf den Inhalt der Gerichtsakte, auch der Gerichtsakten zu den Verfahren VG 4 K 317/15, VG 4 K 460/15, VG 4 K 5049/15 sowie der beigezogenen Verwaltungsvorgänge des Beklagten Bezug genommen.
  • VG Potsdam, 09.01.2017 - 4 K 5049/15

    Wiederholte Androhung und Festsetzung eines Zwangsgeldes wegen der Nichtbefolgung

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes und des übrigen Vorbringens der Beteiligten wird auf den Inhalt der Gerichtsakte, auch der Gerichtsakten zu den Verfahren VG 4 K 317/15, VG 4 K 460/15, VG 4 K 480/15 sowie der beigezogenen Verwaltungsvorgänge des Beklagten Bezug genommen.
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